Der Gladbecker Anwalt vertrat Mitte Januar einen Schalke-Fan, der sich wegen einer Auseinandersetzung mit einem Polizisten vor Gericht verantworten musste.
Doch darum geht es längst nicht mehr. Nach dem Prozess veröffentlichte der Anwalt einen Blogeintrag zu dem Prozess, in dem er schwere Vorwürfe gegen die Richterin erhebt. Dieser Blogeintrag empört nun viele Schalke-Fans.
Worum geht es genau?
Thomas Wings erklärte gegenüber DER WESTEN, er habe während der Verhandlung Videomaterial eines Polizeieinsatzes nach dem letzten Heimspiel der Schalker gegen Wolfsburg gezeigt. Der Einsatz von Pfefferspray gegen Schalke-Fans sei seiner Ansicht nach unverhältnismäßig gewesen.
Das Video sollte in dem Prozess gegen den Fan strafmildernd wirken. Denn der Vorwurf gegen seinen Mandanten sei im Vergleich um einiges harmloser gewesen, so die Argumentation.
Das soll die Richterin ignoriert haben und äußerte, dass für sie „alle Fußballfans Gesocks“ seien.
Auf Nachfrage des Fan-Anwalts, ob er sich verhört habe, habe sie geantwortet: „Nein, das ist meine ganz klare Meinung. Fußballfans sind für mich Gesocks. Sie können mich jetzt auch gerne ablehnen.“
Nach dieser Aussage der Richterin unterbrach der Fan-Anwalt die Sitzung, um einen Ablehnungsantrag gegen sie zu formulieren.
Anschließend wollte er ihn vorlesen, erläuterte er gegenüber DER WESTEN. Doch bevor es dazu kommen konnte, soll die Richterin ein Urteil angeboten haben, das er und sein Mandant nicht ablehnen konnten.
Was sagt das Amtsgericht?
Gegenüber DER WESTEN bestätigt das Amtsgericht Gelsenkirchen, dass die Äußerungen der Richterin „im Kern zutreffend wiedergegeben worden sind“. Allerdings: Ob das Urteil und der angekündigte Ablehnungsantrag in einem Zusammenhang stehen, ist nicht bestätigt.